Verkaufs-und Lieferbedingungen / AGB
1. Anwendung
1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen („Verkaufs- und Lieferbedingungen“) gelten für alle Waren, die von CN-SEGEL (Verkäufer) angeboten, verkauft und geliefert, sowie bestellt von, gekauft von und geliefert an den jeweiligen Kunden („Käufer“). Etwaige Abweichungen sind nur gültig, wenn sie zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schriftlich vereinbart worden sind.
1.2. Der Verkäufer händigt die Verkaufs- und Lieferbedingungen an den Käufer aus oder sorgt dafür, dass die geltenden Verkaufs- und Lieferbedingungen auf der Webseite des Verkäufers www.cn-segel.de zu finden sind.
1.3 Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Verkaufs- und Lieferbedingungen durchzulesen. Bei Vertragseinigung akzeptiert der Käufer gleichzeitig die Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Angebot, Auftrag und Annahme
2.1. Falls nicht ausdrücklich anders im Angebot angeführt, sind alle Angebote für die Dauer von 30 Tagen ab Datum des Angebots gültig. Sofern das Angebot nicht innerhalb dieser Frist vom Käufer bestätigt wird, ist dieses als ungültig zu betrachten.
3. Preise und Lieferung
3.1. Falls nichts Abweichendes angeführt wurde, gelten die Preise ab Segelmacherei inkl. 19% MwSt.
3.2. Die voraussichtliche Lieferzeit wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
3.3. Sofern die voraussichtliche Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, hat der Verkäufer den Käufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferungen, die später als die voraussichtliche Lieferzeit geliefert wurden.
3.4. Der Auftrag kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers storniert werden.
3.5. Alle Preise gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer Preissteigerungen für Rohstoffe sowie sonstiger unvorhersehbarer Preissteigerungen. Der Verkäufer wird den Käufer über Preisänderungen und den Grund hierfür unterrichten. Preisänderungen zum Vorteil des Käufers treten auch ohne Benachrichtigung in Kraft. Der Käufer hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tage nach Erhalt der Preisänderung schriftlich zu kündigen, wenn die Änderungen erheblich sind.
3.6. Bei Abholung der Segel muss die Abholungswoche eingehalten werden, sonst hat der Verkäufer das Recht, die Waren aufgrund von Platzmangel zu versenden. Die Versandkosten gehen immer zu Lasten des Käufers.
3.7. Lieferungen erfolgen ab Segelmacherei und die Kosten werden separat an den Käufer verrechnet.
4. Zahlung
4.1. Bei Zahlungsverzug seitens des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen um 2,0% je angefangenen Monat zu erheben.
4.2. Nimmt der Käufer die bestellten Waren zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht entgegen, ist der Käufer dessen ungeachtet verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, als ob die Lieferung gemäß Vereinbarung stattgefunden hätte.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises incl. evtl. Zinsen und Kosten Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, keine Dispositionen zu tätigen, die den Eigentumsvorbehalt des Käufers einschränkt oder verringert.
6. Entschädigung
6.1. Falls der Käufer nach Punkt 3 vom Vertrag zurücktritt, ist der Käufer nicht berechtigt, vom Verkäufer eine Entschädigung jeglicher Art für eventuelle Kosten oder indirekte Verluste, wie beispielsweise verlorene Marketingvorteile, Betriebsverlust, Umsatzverlust, u.ä. zu fordern.
6.2. Sofern der Käufer nicht nach Punkt 3 vom Vertrag zurücktritt und die Ware entgegennimmt, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung vom Verkäufer.
7. Gewährleistung und Mängelhaftung
7.1. Der Käufer hat die Ware gleich nach Erhalt zu kontrollieren und evtl. Fehler sofort zu beanstanden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer ohne Verzögerung schriftlich zu informieren, sollten seiner Meinung nach Mängel vorliegen. Vernachlässigt der Käufer dies, verfällt sein Reklamationsrecht gegenüber dem Verkäufer.
Sollten sich die Mängel als eine Folge von Fehlbedienung seitens des Käufers herausstellen, trägt der Käufer die entstandenen Kosten für sämtliche damit zusammenhängenden Dienstleistungen, bzw. Reparaturen des Verkäufers.
7.2. Der Verkäufer ist berechtigt – innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab Liefertermin – nach eigener Wahl Ersatz für die gelieferten Waren durch Austausch zu leisten oder Fehler an den gelieferten Waren nachzubessern.
7.3. Nach Ablauf von 24 Monaten trägt der Verkäufer keinerlei Verantwortung für die gelieferten Waren.
7.4. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung, falls der Käufer selbst oder Dritte Eingriffe/Änderungen an den gelieferten Waren vornehmen. In diesem Fall erlischt jegliches Reklamationsrecht und Garantie für die gelieferten Waren.
7.5. Der Verkäufer haftet über das oben Beschriebene hinaus nicht für Mängel oder geminderten Ertrag durch eine mangelhafte Lieferung. Der Verkäufer kann daher nicht für Betriebsverlust, entgangenes Arbeitseinkommen, fehlende Möglichkeit, sein Schiff zu benutzen oder sonstigen indirekten Verlust aufkommen.
7.6. Alle Reparaturen werden von der eigenen Werkstatt des Verkäufers geleistet. Der Käufer trägt alle Kosten für Fracht und dergleichen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Gegenstände als Ersatz für die Gegenstände, die unter Reparatur sind, auszuleihen.
8. Gefahrübergang
8.1. Im Falle eines Brandes, Diebstahls oder dergleichen im Zusammenhang mit der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Lieferungen geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig davon, ob die Lieferung vor oder nach dem vereinbarten Liefertermin liegt.
8.2. Nimmt der Käufer die Lieferung nach Eintritt des Liefertermins nicht entgegen/holt die Ware nicht ab, geht die Gefahr für die im Vertrag enthaltenen Waren zum Zeitpunkt der möglichen Lieferung auf den Käufer über.
8.3. Wenn der Verkäufer den Versand der Ware übernimmt, ist es stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Übergabe der gekauften Waren an einem selbstständigen Frachtführer gilt als Lieferung.
8.4. Punkt 8 hat keinen Einfluss auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers gemäß Punkt 5.
9. Haftungsausschluss / höhere Gewalt
9.1. Die in Punkt 9, Ziffer 2 erwähnten Umstände führen zu Haftungsausschluss, wenn sie nach Vertragsabschluss eintreten und die Erfüllung des Vertrags verhindern oder verzögern.
9.2. Industrielle Konflikte und jegliche sonstigen Ereignisse, auf welche die Parteien keinen Einfluss haben, wie z.B. Brand, Krieg, unvorhersehbare Wehrpflicht, Enteignung, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Zivilkrieg, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Kraftstoffbeschränkung sowie Mängel- oder Lieferverzug durch Zulieferer.
9.3. Der Verkäufer haftet nur für Personenschäden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Schäden durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Versäumnisse seitens des Verkäufers oder anderer verursacht wurde, für die dieser die Verantwortung trägt.
9.4. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Immobilien oder beweglicher Gütern in Verbindung mit dem Verkauf /Lieferung der bestellten Waren.